Diese Seite richtet sich an alle Autobesitzer die Ihr Fahrzeug gemäß §4 AltfahrzeugV einer kostenlosen und gesetzlich vorgeschriebenen Autoentsorgung / Autoverschrottung zuführen wollen.
Gemäß AltfahrzeugV, vom 21. Juni 02 BGBI i.S. 2214
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Die dazu nötigen Bedingungen können Sie hier nachlesen.
Ab dem 01 Jan 07 hat sich die Automobilindustrie, im Rahmen Ihrer Produktverantwortung (§3 Rücknahmeverpflichtung), EU-Weit verpflichtet, alle gebrauchten von Ihnen hergestellten und ausgemusterten Autos, sofern diese die in der Verpflichtungserklärung bestimmenden Kriterien erfüllen - gratis zu entsorgen.
Um dieser Verpflichtung / Entsorgung / Autoverschrottung Flächendeckend nachzukommen, sind Kooperationsverträge mit vielen deutschen Autoverwertern seitens der Automobilindustrie abgeschlossen worden, um diese Leistung direkt für Sie zu erbringen.
#1#Sie als Fahrzeugeigentümer haben die Möglichkeit, kostenfrei über diese Internet Seite, einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Nähe anzusprechen und zu Ihm Verbindung aufzunehmen.#1# #2#Nehmen Sie als Fahrzeugeigentümer die Möglichkeit wahr, kostenfrei über diese Internet Seite, mit einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Nähe Kontakt aufzunehmen.#2# #3#Nehmen Sie als Fahrzeugeigentümer die Möglichkeit wahr, kostenfrei über diese Internet Seite, mit einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Nähe Kontakt aufzunehmen.#3#
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